Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen

DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.V.
Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen

Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat spezielle Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen erlassen. Diese sind Bestandteil der jeweils aktuellen Sportordnung des DSB.

Auszug aus den Sicherheitsregeln:

  • Punkt 5:
    Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der jeweiligen Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.
  • Punkt 6:
    Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogensportler sein, der vom vertretungsberechtigen Veineinsvorstand oder dem jeweiligen Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist.
    Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen.

Link zum original Artikel auf der DSB-Seite